für die Benutzung von Elektrorollern |
für die Benutzung von Elektrofahrrädern |
für die Benutzung von Elektrorollstühlen |
zu Reichweiten von Elektrofahrzeugen |
allgemeine Hinweise |
Hinweise für die Benutzung von Elektrorollstühlen in Deutschland. |
Elektrorollstühle sind für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr sehr weit laufen können. Je nach Bauart und Wendigkeit sind Rollstühle für den Innenbereich und Außenbereich geeignet. Sie können auf Gehwegen benutzt werden, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen 6 km/h beträgt. Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h können steuerfrei und führerscheinfrei benutzt werden und sind nicht versicherungspflichtig. Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis und sind versicherungspflichtig. Das notwendige Versicherungskennzeichen (Moped-Schild) kann bei jeder Versicherung erworben werden. Der Elektrorollstuhl wird als elektrischer Krankenfahrstuhl versichert. Die Kosten, für ein gesamtes Versicherungsjahr vom 1. März bis zum 28. (29.) Februar des folgenden Jahres inklusive Teilkasko ohne Selbstbeteiligung (Diebstahlschutz), beträgt ca. 60,00 bis 80,00 EUR. Wir empfehlen jedoch, mindestens eine Haftpflichtversicherung für ein Elektrorollstuhl abzuschließen, egal ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht. Manchmal ist es möglich den Versicherungsschutz in eine vorhandene Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung zu integrieren. Bitte befragen Sie dazu Ihre Versicherungsberaterin oder Versicherungsberater. Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind, benötigen den Mofa-Führerschein oder einen anderen gültigen Führerschein zum führen eines Elektrorollstuhls mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind benötigen keinen Führerschein. |