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für die Benutzung von Elektrorollern |
für die Benutzung von Elektrofahrrädern |
für die Benutzung von Elektrorollstühlen |
zu Reichweiten von Elektrofahrzeugen |
allgemeine Hinweise |
Hinweise für die Benutzung von Elektrofahrrädern in Deutschland. |
Elektrofahrräder sind für Menschen gedacht, die sich umweltschonend, leise und ohne hohen Kraftaufwand im Nahbereich
fortbewegen möchten, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausreichende Kraft zum Fahrrad
fahren haben. Der elektrische Zusatzantrieb an einem Elektrofahrrad ist die ideale Unterstützung bei langen Radtouren, an Steigungen, bei
starkem Gegenwind oder einfach nur zum entspannten Raddeln ohne gleich ins Schwitzen zu kommen. Elektrofahrräder (Pedelecs) besitzen in der Regel einen sensorgesteuerten elektrischen Hilfsmotor, der sich automatisch oder manuel zuschaltet. Es muß in beiden Fällen mitgetreten werden um eine Motorunterstützung zu erhalten. Für solche sensorgesteuerten Elektrofahrräder gelten die selben rechtlichen Grundlagen wie für normale rein mechanisch durch Muskelkraft angetriebene Fahrräder. Für Elektrofahrräder die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen, ohne das mitgetreten werden muß, wird eine Betriebserlaubnis benötigt. Für solche Elektrofahrräder gelten die selben rechtlichen Grundlagen wie für Elektroroller. |
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